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AGB

 

AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Landshut, 1. Juli 2008

 

Geltungsbereich

Presentas Kunden sind ausschließlich gewerbetreibende Firmen oder andere Institutionen. Presenta liefert nicht an Privatpersonen.

   Presentas Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Angebote, Beratungs­leistungen, Auskünfte und sonstige Leistungen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Waren, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

   Einkaufsbedingungen des Kundens gelten nur dann, wenn diese von Presenta schriftlich bestätigt werden. Eine Berufung des Kundens auf seine Einkaufsbedingungen wird von Presenta nicht anerkannt.

  Abweichungen von Presenta's allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schrift­lich bestätigt werden.

 

Auftragshantierung

Unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen und Bestellungen erlangen erst Rechts­wirk­sam­keit nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

   Ein bereits bestätigter Auftrag der vom Kunden geändert oder ergänzt wird, muß durch eine neue Auftragsbestätigung von Presenta bestätigt werden, damit die Änderung Gültigkeit erlangt.

   Entwürfe, Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige Daten oder Unterlagen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

   Für Originalunterlagen die an Presenta geschickt werden, übernimmt Presenta keine Verantwortung, sei es für Lagerung, Hantierung oder für Rücksendung an den Kunden. Gewünschte Rücksendungen solcher Unterlagen sind kostenpflichtig.

   Die in der Auftragsbestätigung bestätigten Liefer- und Rechnungsanschriften gelten. Änderungen müssen sofort aber spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Kunden schriftlich Presenta mitgeteilt werden. Für Änder­ungen die zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht werden, berechnen wir eine Datenänderungspauschale.

 

Herstellungswerkzeuge und Herstellungsdienstleistungen

Herstellungswerkzeuge und -dienstleistungen sind Zeichnungen, Muster, Formen, Filme, Klischees, Druckwalzen und sonstige zur Herstellung von Werbesüßigkeiten notwendige Unterlagen und Werkzeuge.

   Die Herstellungswerkzeuge bleiben Presentas Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn sich der Kunde oder Interessent finanziell beteiligt hat.

   Während eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Lieferung der Ware werden die Herstellungs­werkzeuge für den Kunden bei Presenta aufbewahrt. Die Herstellungswerkzeuge sind während dieses Zeit­raumes geschützt und werden nicht für andere Kunden verwendet.

   Wünscht der Kunde eine längere Aufbewahrung, so muß dies schriftlich vom Kunden beim Auftrag oder spätestens 4 Wochen nach Lieferung unter Hinweis auf einen Wiederholungsauftrag verlangt werden, wobei Presenta dann für eine Aufbewahrung von maximal 2 Jahren nach dem Lieferdatum sorgt.

 

Urheberrecht

Presenta hat das Urheberrecht und das geistige Eigentum für alle grafischen Leistungen, Muster und sonstigen Unterlagen die im Zusammenhang mit einer Kundenanfrage oder Warenherstellung erstellt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese vom Kunden bezahlt werden. Läßt der Kunde auf Grund der Leistungen von Presenta den Auftrag anderweitig ausführen, ist er zu Schadenersatz von mindestens 25 % des Auftragswertes verpflichtet.

   Presenta hat das Recht für Kunden entworfene, gestaltete oder produzierte Ware in firmeneigenen Katalogen, Broschüren, Newslettern und anderen Verkaufsunterlagen abzubilden.

 

Gewährleistungen und Schadenersatz

Presentas Produkte unterliegen genauen Qualitätskontrollen. Sollte es dennoch vorkommen, daß die Qualität des Produktes von der vom Kunden freigegeben abweicht oder die geltenden Grenzwerte über­schreitet, so kann der Kunde zwischen Nachlieferung oder der Schwere der Abweichung entsprechender Min­derung wählen.

   Fehler und Abweichungen, die Ihre Ursache im Produktionsprozess oder im verwendeten Material haben und auf die ausdrücklich in der Druckfreigabe oder im Angebot hingewiesen werden, sind von Gewährleistungen und Schadenersatz ausgenommen.

   Bei Presentas Produkten handelt es sich um Lebensmittel die frisch geliefert werden, deren Haltbarkeit von der Hantierung während des Transportes und der Lagerung beim Kunden abhängig ist. Nur bei sachgemäßer Hantierung und Lagerung gelten die von uns angegebenen Haltbarkeitstermine.

   Bei Produkten die direkt eingefärbt werden (z.B. Logo-Lutscher und Logo-Bonbons), werden aus­schließlich in der Bundesrepublik zugelassene Lebensmittelfarben verwendet, wodurch größere Farbab­weichungen von den vom Kunden erwarteten Farben möglich sind.

   Presentas Produkte werden teilweise abgezählt und teilweise abgewogen. Mengen­abweichungen pro Verpackungseinheit können auftreten, die Gesamtmenge entspricht der ver­rech­neten Menge.

   Die gelieferten Waren entsprechen den deutschen Lebensmittelgesetzen und -ver­ord­nun­gen.

   Wir weisen Allergiker darauf hin, dass sämtliche Schokoladeprodukte Spuren von Nüssen oder Erdnüssen beinhalten können.

   Der Kunde kann 4 Wochen nach Überschreitung eines in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefer­tages Presenta schriftlich auffordern binnen angemessener Zeit zu liefern und darauf hinweisen, daß er nach Ablauf der Nachfrist die Abnahme des Kaufgegenstandes ablehnen wird. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Kunde kann Ersatz des Verzugschadens nur verlangen, wenn Presenta Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verzugschaden beschränkt sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf höchstens 10 Prozent des Kaufpreises. Der Anspruch auf Lieferung ist ausgeschlossen.

   Gewährleistungsansprüche für andere Gewährleistungen jeglicher Art sind ausgeschloßen.

 

Preise

Presentas Preise sind in Euro ausgeschrieben und in Euro zu bezahlen.

   Die von Presenta angegebenen Preise gewinnen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn diese in unserer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt werden. Zu allen Preisen muß die am Tage der Auslieferung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden.

   Preise für Herstellungswerkzeuge und damit verbundenen Dienstleistungen sowie Versand­kosten sind von Preisnachlässen ausgenommen.

   Herstellungswerkzeuge und damit verbundene Dienstleistungen werden, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird, getrennt in Rechnung gestellt.

   Die Preise verstehen sich ohne Verpackung, Versandbereitstellung und ohne Versandkosten.

   Kostenänderungen, die außer­halb der Kon­­trolle von Presenta liegen, geben Presenta das Recht, bereits angebotene und bestätigte Preise anzugleichen, nachdem solche Veränderungen einge­tre­ten sind. Solche Kostenveränderungen sind z.B. Wechselkursänder­un­g­en oder Erhöhung der Halbfabrikatskosten.

   Berechnete Versandkosten sind Kosten für Fracht, Ver­packungs­material und Hantierung und Versandbereitstellung.

   Für Kleinaufträge, das sind Aufträge deren Warenwert Euro 250,00 unterschreitet, be­rechnen wir eine Bearbeitungs­pauschale.

 

Unter- und Überlieferungen

   Unter- oder Überlieferung bis zu 10 % der Gesamtmenge haben produktionstechnische Ursachen und lassen sich nicht verhindern. Für Unter- oder Überlieferungen ergibt sich keine Änderung des vereinbarten Preises pro Ein­heit.

Der Kunde bestätigt mit seinem Auftrag eine Unterlieferung nicht als Fehler zu betrachten. Sollte eine Unter­lieferung vom Kunden als Fehler betrachtet werden, so hat der Kunde dies spätestens gleichzeitig mit seiner Bestellung schriftlich vorzubringen. Der Kunde akzeptiert dabei, daß Presenta zu einer Preisjustierung berechtigt ist, falls die bestellte Ware aus produktionstechnischen Gründen unterlieferungsanfällig ist und entsprechend mehr Ware oder Teile einer Ware produziert werden müssen um die Unterlieferung zu vermeiden.

Der Kunde bestätigt mit seinem Auftrag die Kosten für eine Überlieferung zu übernehmen, solange der dafür verrechnete Preis dem bestätigten Preis entspricht. Sollte keine andere schriftliche Abmachung getroffen worden sein, verpflichtet sich der Kunde maximal 10 % der Überlieferung zu bezahlen.

Weichen bei Ware die als Kiloware verkauft wird, die angegeben, berechneten Stückzahlen von den tatsächlich gelieferten Stückzahlen ab, kann eine solche Abweichung nicht als Unterlieferung betrachtet werden solange das Gewicht der Ware dem bestellten Gewicht entspricht.       

 

Lieferzeiten

Die in der Auftragsbestätigung bestätigten Lieferzeiten sind unverbindlich und setzen bei bedruckter Ware Druckfreigabe oder gegebenenfalls vorhandene Herstellungswerkzeuge voraus. Eine terminliche Ver­schiebung der Druckfreigabe durch den Kunden führt zu Verschiebungen in der Lieferzeit bei Presenta die nicht zeitgleich sein müssen.

Eine Korrektur in einem Entwurf ist keine Entwurffreigabe. Ihre Korrektur wird neu bearbeitet und Sie er­halt­en einen neuen Entwurf zur Prüfung und Freigabe. Eine Entwurffreigabe ist keine Druckfreigabe wenn dies nicht auf der Entwurffreigabe speziell vermerkt ist.

   Bei Normallieferung wird die Ware entsprechend der in der Auftrags­bestätigung genannten Woche geliefert. Die Lieferung kann früher als bestätigt erfolgen, höchstens aber 15 Ar­beits­tage später, ohne daß dem Kunden davon extra Mit­­­teil­ung gemacht wird.

   Wünscht der Kunde die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt ab Presenta, kann eine Verfolgung und Bewachung dieses Liefertermins vom Kunden bestellt werden. Die Lieferterminbewachung ist keine Garantie daß die bestellte Ware zum gewünschten Zeitpunkt geliefert wird, falls Lieferverhinderungen eintreffen. Der Kunde wird jedoch spätestens am berechneten Liefertag ab Werk von der Lieferverhinderung mit Ursachennennung unter­richtet. Für die Lieferterminbewachung wird eine Pauschale pro Auftrag verrechnet.

   Bei Expresslieferung wird der Auftrag des Kundens terminlich bevorzugt behandelt. Ab­weichungen vom bestätigten Liefertag werden dem Kunden sofort nach Bekanntwerden der Verspätung mit Ursachen­nennung mitgeteilt. Die für die Herstellung und den termingerechten Versand der Ware notwen­digen Eil­frachten und sonstigen Spesen werden ohne vor­hergehendes Kostenangebot oder Rücksprache mit dem Kunden verrechnet. Für die Expresslieferbewachung berechnen wir eine Bearbeitungs­pau­scha­le von 10% dees Warenwertes aber mindestens Euro 75,00 pro Auftrag.

  Für Abruflieferungen gilt die zum Liefertag des jeweiligen Abrufauftrages geltende Preisliste. Die Abruftermine müssen zum Zeitpunkt der Auftragslegung festgelegt werden. Abrufaufträge wer­den automatisch zu den in der Auftragsbestätigung ge­nannten Abrufterminen geliefert, falls der Kunde keine Änderungs­wünsche mindestens drei Wochen vor dem Lie­fertag ausge­drückt hat. Solche Änderungen müssen von Presenta schriftlich bestätigt werden. Die automatische Abruflieferung kann mit 15 Arbeitstagen Verspätung geschehen, ohne daß dem Kunden davon Meldung gemacht wird.

   Ein Abrufauftrag soll, falls nichts anderes schriftlich abgemacht wurde, innerhalb von 12 Monaten nach dem Bestelltag vollständig ausgeliefert worden sein. Eine verschobene Abruflieferung muß innerhalb von 3 Mo­naten nach dem ursprünglich festgelegten Liefer­ter­min erfolgen.

   Für Abrufaufträge berechnen wir eine Bearbeitungspauschale pro Abruf.

   Im übrigen setzt die Einhaltung der Lieferfrist die Erfüllung der Vertragspflicht des Kundens voraus. Presenta ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

Ausgebliebene Entwurf und Druckfreigabe

Liegt Presenta 30 Tage nach Ausstellung der Auftragsbestätigung keine Entwurf- oder Druckfreigabe des Kunden vor oder hat der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Originalunterlagen Presenta zur Verfügung gestellt, hat Presenta das Recht, 20 % des bestätigten gesamten Auftragswertes zu verrechnen und den Auftrag zu stornieren.

 

Liefertag

Die in der Auftragsbestätigung bestätigten Liefertage sind unverbindlich. Liefertage gelten immer für den Tag and dem die Ware von Presenta dem Spediteur übergeben wird.

   Lieferzeiten wie ’beim Kunden eintreffend’ können von Presenta bestätigt werden sind aber für Presenta nicht bindend, da die Gefahr, nach Übergabe der Ware an den Spediteur, auf den Spediteur bzw. den Kun­den übergeht.

 

Transport und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Spediteur bzw. Kunden über, sobald die Lieferung oder Teile davon an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung Presentas Lager verlassen hat.

   Falls der Versand durch eine vom Kunden genannte Firma erfolgen soll, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Versand durch eine vom Kunden genannte Firma berechnet Presenta eine Waren-Bereitstellungspauschale.

    Presenta übernimmt keine Verantwortung für Transportschäden, die während des Trans­portes von Presenta zum Kunden auftreten. Sollten Transportschä­d­en entstanden sein, muß dies direkt vor Ort beim Spediteur reklamiert werden.
    Auch bei noch so sorgfältiger Verpackung sollen gewisse Produkte/Lebensmittel auf Palette oder, während der warmen Jahreszeit, mit Kühlfracht geschickt werden. Wenn Presenta eine solche Versandart im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angibt, der Kunde sich jedoch für eine andere Versandart bestimmt, übernimmt Presenta keine Verantwortung für eine eventuelle Beschädigung der Ware bei unbeschädigter Umverpackung.
   Presenta kann weiters keine Verantwortung für Transportverspätungen übernehmen, da diese durch den Spediteur verursacht werden.

  

Reklamationen

Reklamationen müssen Presenta sofort nach Erhalt der Ware, jedoch spätestens 5 Tage nach Rech­nungs­datum schriftlich mitgeteilt werden.

Falls nichts anderes schriftlich ausgemacht wurde gilt, daß eine reklamierte Ware im vollständigen, ursprünglichen und so wie angelieferten Zustand zurück an Presenta geschickt werden muß. Die Kosten für den Rücktransport an Presenta trägt der Kunde.

Durch die Reklamation entstehende Lieferverzögerungen, z.B. bei gewünschter Nachlieferung, müssen vom Kunden akzeptiert werden.

Presenta kann eine gewünschte Nachlieferung ablehnen, falls die Kosten unverhältnismäßig hoh werden. In einem solchen Fall hat der Kunde das Recht auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz. Der Schadenersatz beschränkt sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf höchstens 10 Prozent des Kaufpreises.

Gewährleistungsansprüche für andere Gewährleistungen jeglicher Art sind ausgeschloßen. 

   Rekla­mationen von Transportverspätungen und/oder Transport­schäden müssen direkt an den Spediteur gerichtet werden.

 

Zahlung

Presenta liefert nur gegen eine vom Kunden gemachte Bestellung deren Umfang in der Auftragsbestätigung von Presenta schriftlich beschrieben ist. Die Rechnung wird an dem Tag ausgestellt, an dem die Ware dem Spediteur übergeben wird.

   Folgende Zahlungstermine gelten:

10Tage Netto nach Rechnungsdatum gilt bei
   Registrierten Kunden die innerhalb der letzten 13 Monate bestellt haben.
Vorkasse gilt bei

   Kunden von denen keine Bestellung innerhalb der letzten 13 Monate vorliegt.

   Kunden die von Presenta zwecks Rechnungsbegleichung drei Mal angemahnt wurden oder bei denen sonstige Zahlungsanmerkungen seitens Presenta vorliegen(z.B. unberechtigter Skonto-Abzug).

   Kunden deren Kredit-Rating bei der Creditreform eine Ratingziffer 270 oder höher ausweist.

   Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Presenta über den bezahlten Betrag ver­fügen kann. Das gilt besonders für die Bezahlung mit Scheck.

   Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnet Presenta Verzugszinsen mit 2% pro Monat ab dem Zahlungsverfalltag der Rechnung.

   Bei Bankeinzug gilt: Wird eine Rechnung trotz Bankeinzug, aus welchen Gründen auch immer, nicht bezahlt, erhält der Kunde eine Mahnung. Wird trotz der Mahnung innerhalb von 7 Tagen nicht bezahlt, wird die Rechnung eingetrieben.

   Generell gilt weiters: Direkt nach dem Zahlungsverfall der Rechnung kann eine erste Mahnung an den Kunden geschickt werden. Innerhalb von 7 Tagen nach Aussendung der ersten Mahnung kann eine zweite Mahnung an den Kunden geschickt werden. 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Kunde auf jeden Fall in Verzug und die Rechnung kann auch ohne Mahnung eingetrieben werden. Mahn- und Inkasso-/Rechtsanwalt-/Gerichtsspesen trägt in jedem Fall der Kunde.

   Für fällige Mahnungen berechnen wir Mahnspesen von Euro 20,00 pro Mahnung.

 

Stornierung von Aufträgen

Falls ein bestätigter Auftrag vom Kunden storniert wird, bevor die Lieferung durchgeführt wurde, verrechnet Presenta die für den Auftrag entstandenen Kosten, mindestens aber 30 % des Auftragswertes.

   Stornierung eines Abrufauftrages, nachdem der Kunde die erste Abruflieferung erhalten hat bedeutet, daß dem Kunden 50% des Restauftragswertes sowie ent­stan­dene Kosten (z.B. Druck und Foliekosten für den Ge­samt­auftrag) verrechnet we­r­den.

 

Rücksendung von erhaltener Ware durch den Kunden

Rücksendungen ohne schriftliche Bestätigung von Presenta werden von Presenta nicht entgegen­genom­men. Sollte eine unerlaubt retournierte Ware von Presenta fälschlicherweise entgegengenommen werden, wird diese sofort auf Kosten des Kundens wieder an den Kunden zurückgeschickt. Die dabei entstehenden Hantierungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

   Die Kosten der Rücksendung trägt in jedem Fall der Kunde. Der nicht retournierte Anteil einer zurück­ge­schickten Sendung wird dem Kunden voll in Rechnung gestellt.

 

Sonstige Bedingungen

In der Auftragsbestätigung gemachte Angaben sind für Presenta und den Kunden bindend. Eventuelle Änderungswünsche müssen vom Kunden innerhalb von 5 Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung schrift­lich an Presenta gerichtet werden.

   Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und unverschuldete, erhebliche Betriebsstörungen ver­än­dern die bestätigten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungs­störungen.

   Abweichungen im Farbton, Form- oder Geschmacksänderungen sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens Presenta bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

   Angaben in bei Vertragsschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Dimensionen, Gewichte usw. der Ware sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften. Sie sollen als Maßstab zur Feststellung dienen ob die Ware fehlerfrei ist.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Presenta Eigentum von Presenta. Für den Fall nicht fristgerechter Bezahlung verpflichtet sich der im Verzug befindliche Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 2 % pro Monat, sowie sämtliche Mahnspesen und alle mit der Einschaltung eines Inkassobüros verbundenen tarifmässigen Kosten desselben zu bezahlen.

   Bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware steht Presenta das Eigentum an der dadurch entstandenen Sache zu, und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Weiterverarbeitung.      

   Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an Presenta ab. Der Kunde hat das Recht der Einsehung der abgetretenen Forderung. Presenta kann bei Zahlungseinstellung, Beantragung der Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichverfahrens oder sonstigen Vermögensfall des Kundens verlangen, daß der Kunde Presenta die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Übersteigt der Wert der für Presenta bestehenden Sicherheiten Presentas Forderungen insgesamt um mehr als 25 %, so kann Presenta auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung von Presenta beeinträchtigten Dritten, Sicherung für den übersteigenden Wert nach Wahl von Presenta freigeben.

 

Haftungsausschluß

Soweit eine Haftung von Presenta in Frage kommt, kann nur Geldersatz verlangt werden. Die Haftung von Presenta, ihrer Organe und ihrer leitenden Angestellten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in Presentas Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Landshut

 

Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Mit dem Datum dieser Ausgabe verlieren die bisherigen Geschäftsbedingungen
ihre Gültigkeit.